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Strompreis- und Stromanbietervergleiche – Vorsicht vor ungeprüfter Übernahme und Vertragsabschluss
Vorsicht ist geboten vor einer ungeprüften Übernahme der von verschiedenen Anbietern im Internet angebotenen Strompreis- und Stromanbietervergleiche.
Die Vergleiche beruhen oftmals auf verschiedenen und vom Verbraucher zu wählenden Vorgaben (z. B. Laufzeit; Preisgarantie oder Preisfixierung; einmaliger Bonus; Tarife mit Vorauskasse und Kaution etc.). Durch die dargestellten „Einsparungen“ wird für den nicht näher prüfenden Verbraucher der Eindruck vermittelt, dass die vorgeschlagenen Angebote oftmals gegenüber dem lokalen Anbieter günstig(er) sind, was sich jedoch bei einer tatsächlichen Nachprüfung als unzutreffend herausstellen kann.
Insbesondere zum Ende des Jahres 2010 derart durchgeführte Vergleiche berücksichtigen nicht die von vielen Stromanbietern ab Anfang des Jahres 2011 beabsichtigten Strompreiserhöhungen. Oftmals werden auch nicht sämtliche (aktuellen) Tarife der Anbieter berücksichtigt.
Die Angaben der Stromanbieter sind darauf ausgerichtet, (nur) die Tarife und Konditionen für Neukunden darzustellen, wenn diese zu einem neuen Anbieter wechseln wollen.
Auf den Internsetseiten der Stromanbieter kann man (zumeist, nicht immer!) die aktuellen oder ab dem Jahr 2011 angebotenen Preise sehen. Hier kann man ebenfalls gezielt über die zumeist dort vorhandenen Tarifrechner – wenn diese denn funktionieren – eine eigene Kalkulation durchführen.
Durch die auf den Stromanbietern ebenfalls anzugebenden Möglichkeiten,
einen Neukundenbonus auszuwählen, wird oftmals der Spareffekt durch diesen verschleiert. So mancher Verbraucher denkt vermutlich durch diese ausgewiesene Ersparnis, dass er ein besonderes Schnäppchen gegenüber seinem bisherigen Stromlieferanten gemacht hat. Dass dies nicht – oder nur vorübergehend – der Fall ist, sollte er selbst in einer eigenen Berechnung mit den verschiedenen und auf den Anbieterseiten ersichtlichen Tarifen/Konditonen berechnen.
Des Weiteren sollte jeder Verbraucher auch seinen eigenen Verbrauch abstellen und nicht auf denjenigen, den er durch vorgegebene – statistische oder durchschnittliche – Verbrauchszahlen erhält, wenn er die im Haushalt lebende Personenzahl angibt (so z. B. 4 Personen = 4.000 oder 5.000 kWh, obwohl der Verbraucher im eigenen Haushalt nur 3.500 kWh verbraucht hat).
Hat der so durch die Stromvergleiche suchende Verbraucher etwa bei einem Stromverbrauch von 3.700 kWh einen Strompreis pro Jahr von 900,– € zu zahlen (inkl. Grundpreis), so ist die tatsächliche „Ersparnis“ ohne Neukundenbonus natürlich geringer, als wenn er für die vorgegebene „anzuklickende“ Personenzahl von 4 Personen einen Verbrauch von (statistischen) 5.000 kWh angibt.
Es wurde auch festgestellt, dass die Stromvergleiche nicht unbedingt alle Stromanbieter und -lieferanten angeben, die es in der Region des jeweiligen Verbrauchers gibt.
In der anwaltlichen Praxis kommt es des Öfteren vor, dass aufgrund der von verschiedenen Anbietern angebotenen Vorschusszahlungen, durch die das Strompaket wiederum „günstiger“ werden soll, im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Verbraucher dieser erst seinem Geld und einer Endabrechnung hinterher laufen muss.
Daher:
Die im Internet gängigen Stromvergleiche können eine gute Orientierung für den suchenden Verbraucher geben, sich über die Preise der verschiedenen Anbieter und deren Konditionen zu erkundigen; sie machen jedoch die eigene Berechnung und Prüfung, ob das jeweilige Angebot für den jeweiligen Verbraucher in Betracht kommt, keinesfalls entbehrlich. Vor übereilten „Klicks“ muss jedenfalls gewarnt werden, wobei sich die Verbraucher im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist (aber nur in dieser!) selbstverständlich auch von dem Vertrag wieder lösen können.
Die Portale mit den Bewertungen anderer Kunden, die von einigen Stromvergleichsportalen auch angegeben werden, sowie insbesondere Tests der verschiedenen Verbraucherverbände / -organisationen sollte der suchende Verbraucher in jedem Fall nutzen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwalt
Dr. Michael Linden
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Hinweis von sparego: Vielen Dank an Herrn Dr. Linden für diesen ausgezeichneten Text zum Thema Stromanbieterverleich. Wechselwillige sollten sich die zuvor beschriebenen Hinweise nach Möglichkeit aufschreiben und diese Tipps bei einem Vergleich befolgen.
Achten Sie beim Vergleich auf die Vertragslaufzeiten, Preisgarantien bzw. Preisfixierung usw.
Bei Fragen zum Thema Stromanbieter Wechsel kann Ihnen auch das Team von sparego behilflich sein: Tel: 0208- 77 80 759
Tipp: sparegos kostenloser Strompreisvergleich