Für ältere Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine tickt seit März 2010 die Uhr
Im Zuge der neuen Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) endet 2013 die Nachweisfrist zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten So mancher Besitzer eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins fragt sich zu Recht, ob sein altes „Schätzchen“ noch den aktuellen gesetzlichen Anforderungen genügt, seit die neue Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) in Kraft getreten ist. Denn seit März 2010 gilt: Nur ein Gerät,[…]